Allgemeine Bestimmungen

Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen definieren, unbeschadet der Anwendung besonderer Bedingungen, die jeweiligen Verpflichtungen von Birnbaum Hifi-Exclusiv NV und seinem Kunden (oder Vertragspartner) bei allen Verkäufen, die von Birnbaum Hifi-Exclusiv NV mit Sitz in Eupen, eingetragen in der Banque Carrefour des Entreprises unter der Unternehmensnummer BE0421.964.059, nachstehend “der Verkäufer” genannt, getätigt werden.

Die Bestimmungen, von denen nicht ausdrücklich abgewichen wird, bleiben anwendbar. Nur Abweichungen, die Gegenstand einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung sind, können die Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern. Es wird vereinbart, dass die ausdrücklich akzeptierten Sonderbestimmungen im Falle von Unstimmigkeiten Vorrang vor den allgemeinen Bestimmungen haben. Darüber hinaus wird ausdrücklich vereinbart, dass im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden und denen von Birnbaum Hifi-Exclusiv AG ausschließlich die letzteren gelten.

Angebote

 

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, beträgt die Gültigkeitsdauer von Angeboten 7 Tage ab dem Zeitpunkt ihrer Ausstellung. Nach Ablauf dieser Frist behält sich die Birnbaum Hifi-Exclusiv AG das Recht vor, ihre Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

Bestellungen

 

Jede uns anvertraute Bestellung ist für uns erst dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt und die vereinbarte Anzahlung geleistet wurde.

Änderungen, die der Kunde an seinem Bestellschein oder an unserem Angebot vornimmt, sind nur unter der Bedingung gültig, dass wir sie akzeptiert und schriftlich bestätigt haben.

Stornierung

 

Im Falle einer einseitigen Stornierung eines vom Kunden angenommenen Auftrags oder Angebots behalten wir uns das Recht vor, eine Entschädigung in Höhe von 15 % des Gesamtauftragswerts zu verlangen. Der Kunde, der zu privaten Zwecken handelt, kann diese Klausel im Falle einer Stornierung des Auftrags durch uns beanspruchen.

Fristen

Die für unsere Leistungen oder Lieferungen festgelegten Fristen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, nur als Richtwerte zu verstehen.

Wenn eine Frist zwingend ist, muss sie auf dem Bestellschein oder vom Kunden eindeutig als solche angegeben werden. In diesem Fall kann der Kunde, wenn sich die Lieferung oder Leistung verzögert, eine Entschädigung beanspruchen, die jedoch 10 % des Gesamtpreises der Bestellung nicht übersteigen darf.

Im Falle höherer Gewalt (u. a. Streiks, Aussperrungen, Unwetter, Stürme, Brände, Überschwemmungen, Kriege, Computerfehler oder -viren, technische Störungen, Verzögerungen beim Lieferanten, Arbeitskräftemangel, Krankheit) oder unvorhergesehener Umstände werden die Ausführungsfristen jedoch ausgesetzt, bis das Ereignis höherer Gewalt oder der unvorhergesehene Umstand beendet ist. Unter unvorhergesehenen Umständen sind alle Umstände zu verstehen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren und die die Vertragserfüllung über die normalen Erwartungen hinaus finanziell oder anderweitig erschweren oder verteuern würden. Wenn diese nicht aufhören, berechtigen sie die Parteien dazu, eine Überprüfung oder Kündigung des Vertrags zu verlangen.

In jedem Fall entbinden uns die folgenden Umstände von unseren Fristen:

(1) wenn die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten werden ;

(2) wenn während der Durchführung Änderungen oder Modifikationen durch den Kunden beschlossen werden und

(3) wenn der Kunde uns nicht innerhalb der angegebenen Frist die für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen zur Verfügung stellt.

Lieferungen – Transporte

 

Die Waren müssen grundsätzlich vom Kunden am Sitz unseres Unternehmens innerhalb der vereinbarten Frist abgeholt werden.

Wenn wir für die Lieferung verantwortlich sind, erfolgt diese durch ein Mittel unserer Wahl, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Handelt unser Kunde zu gewerblichen Zwecken, so reisen die Waren auf Kosten, Risiko und Gefahr des Kunden, es sei denn, uns oder unseren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

Wenn der Kunde die Lieferung der bestellten Waren unterlässt oder verweigert, behalten wir uns das Recht vor, die Erfüllung des Vertrags zu verlangen oder den Vertrag nach vorheriger Mahnung als von Rechts wegen aufgelöst zu betrachten. Im letzteren Fall schuldet uns der Kunde von Rechts wegen und innerhalb von acht vollen Tagen nach der Mitteilung dieser Kündigung eine pauschale Entschädigung, die auf 15 % des Verkaufspreises festgesetzt ist, sowie die mit der Aufbewahrung der Waren verbundenen Kosten (die pauschal auf 5 % des Verkaufspreises festgesetzt sind).

Klausel zum Eigentumsvorbehalt

 

Wir behalten unser Eigentumsrecht an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und seiner Nebenkosten (eventuelle Kosten, Zinsen und Strafen). Folglich ist es dem Kunden ausdrücklich untersagt, die Waren, die Gegenstand des Vertrags sind, zu verkaufen, abzutreten, zu verpfänden und im Allgemeinen zu veräußern, bevor sein Konto ausgeglichen ist.

Wir können uns auf die vorliegende Eigentumsvorbehaltsklausel acht volle Tage nach dem Versand einer Zahlungsaufforderung per Einschreiben mit Rückschein an den Kunden, die wirkungslos geblieben ist, berufen. Die Waren müssen dann unverzüglich und auf einfache Aufforderung hin an uns zurückgegeben werden.

Der Kunde haftet jedoch allein für den Verlust der Waren, die Gegenstand dieser Klausel sind, selbst wenn dieser durch Zufall oder höhere Gewalt verursacht wurde.

Preise

Die festgelegten Preise sind in Euro angegeben, (mit/ohne Mehrwertsteuer).

Sofern nicht anders vereinbart, sind die Transportkosten nicht in den Preisen enthalten.

Unsere Preise sind grundsätzlich nicht anpassbar, aber wir können Änderungen des Mehrwertsteuersatzes, die vor dem Lieferdatum eintreten, an die Preise weitergeben.

Zahlung

 

Die Rechnungen sind spätestens an dem auf ihnen angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen.

Auf jede bei Fälligkeit unbezahlte Rechnung werden von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Konventionalzinsen in Höhe von 12 % pro Jahr erhoben, wobei jeder angefangene Monat vollständig geschuldet ist, mit einem Mindestsatz, der dem in Artikel 5 des Gesetzes vom 2. August 2002 über den Zahlungsverzug bei Handelsgeschäften vorgesehenen Satz entspricht.

Für jede am Fälligkeitstag unbezahlte Rechnung wird außerdem von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung eine pauschale und nicht reduzierbare Entschädigung in Höhe von 10 % des unbezahlten Betrags, mindestens jedoch 40,- € pro Rechnung, erhoben.

Jede Anfechtung einer Rechnung oder einer Leistung muss uns innerhalb von acht Werktagen nach deren Versand per Einschreiben zugehen. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass die Rechnung vom Kunden akzeptiert wurde.

Die Nichtbezahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag führt zur sofortigen Fälligkeit aller geschuldeten Beträge, ungeachtet der gewährten Zahlungserleichterungen.

Garantie im Falle eines Verkaufs

10.1. Käufer, der zu beruflichen Zwecken handelt

Die Produkte gelten spätestens fünf Kalendertage nach der Lieferung als vom Käufer genehmigt, sofern er uns nicht vor Ablauf dieser Frist per Einschreiben eine genaue und detaillierte Reklamation mitteilt.

Die Genehmigung erstreckt sich auf alle offensichtlichen Mängel, d. h. auf alle Mängel, die der Käufer bei der Lieferung oder innerhalb von fünf Kalendertagen nach der Lieferung durch eine sorgfältige und ernsthafte Prüfung erkennen konnte.

Wir gewährleisten, dass die von uns verkauften Produkte für einen Zeitraum von 2. Monaten ab Lieferung keine versteckten Mängel aufweisen. Diese Garantie unterliegt den folgenden Bedingungen.

Die Garantie kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

– Der Mangel führt in erheblichem Maße dazu, dass das Produkt für den Zweck, für den es üblicherweise bestimmt ist, oder für einen speziellen Zweck, der in den besonderen Verkaufsbedingungen ausdrücklich genannt wird, ungeeignet ist;

– das Produkt ordnungsgemäß montiert und aufgestellt wurde ;

– das Produkt unter normalen Bedingungen verwendet wird; die Garantie gilt insbesondere nicht, wenn die bei der Lieferung mitgeteilten Pflege- und Gebrauchsanweisungen nicht befolgt wurden oder wenn das Produkt von einer nicht fachlich qualifizierten Person verändert, auseinandergenommen oder repariert wurde.

Um sich auf die Garantie berufen zu können, muss der Käufer uns jede Reklamation bezüglich versteckter Mängel innerhalb einer Frist von höchstens einem Monat, nachdem er die Mängel festgestellt hat oder normalerweise hätte feststellen müssen, per Einschreiben mitteilen.

Unsere Garantie beschränkt sich nach unserer Wahl auf die kostenlose Reparatur oder den Ersatz der fehlerhaften Waren. In keinem Fall werden diese zurückerstattet. Der Käufer muss das defekte Gerät auf seine Kosten und sein Risiko an uns zurücksenden, damit es repariert oder ersetzt werden kann. Wir tragen die Kosten für die Rücksendung an uns und die Kosten für die Rücksendung an den Käufer, wenn sich das Gerät, auf das sich die Garantie bezieht, tatsächlich als defekt erweist.

10.2. Käufer, der zu nicht-professionellen Zwecken handelt.

Der Käufer genießt die gesetzlichen Rechte nach dem Gesetz vom 1. September 2004 über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Verbrauchsgütern. Bei gebrauchten Gütern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab dem Zeitpunkt der Lieferung des Gutes.

Gemäß Artikel 1649quater §2 des Zivilgesetzbuches ist der Verbraucher verpflichtet, den Verkäufer innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag, an dem der Verbraucher die Vertragswidrigkeit festgestellt hat, über das Vorliegen einer Vertragswidrigkeit zu informieren. Die kommerzielle Garantie gilt unbeschadet dieser Rechte.

Die Originalrechnung muss unbedingt bei jedem Garantieanspruch vorgelegt werden, damit überprüft werden kann, dass Birnbaum Hifi-Exclusiv AG der Endverkäufer des Produkts ist. Die Garantie erlischt, wenn die Seriennummern nicht übereinstimmen, wenn eventuelle Siegel gebrochen, beschädigt oder verschoben wurden. Außerdem wird vom Kunden verlangt, dass das Gerät, für das er die Garantie in Anspruch nehmen möchte, in seiner Originalverpackung und vollständig mit allem Zubehör vorgelegt wird.

Kündigung und Auflösung zu Lasten eines Vertragspartners

Die vorstehenden Bestimmungen enthalten keinen Verzicht auf unser Recht, nach unserem Ermessen im Falle der Nichtzahlung oder Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen durch unsere Vertragspartei die Auflösung oder Beendigung des Vertrags mit Schadensersatz zu verlangen

Im Falle einer Kündigung/Auflösung des Vertrags zu Lasten einer Vertragspartei ist der anderen Vertragspartei eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises zu zahlen.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Bedingungen können jederzeit geändert werden. Die anwendbaren Bedingungen bleiben jedoch diejenigen, die bei der Bestätigung des Angebots oder der Bestellung mitgeteilt wurden.

Salvatorische Klausel

 

Die Ungültigkeit, Nichtdurchsetzbarkeit oder Rechtswidrigkeit einer der Klauseln in einem der Verträge, die die Parteien binden (besondere und allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Vereinbarungen), zieht in keiner Weise die Ungültigkeit oder Nichtigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags nach sich. Die Gesamtheit der Klauseln bleibt in vollem Umfang gültig.

Streitigkeiten

 

Sofern nicht auf Zahlung geklagt wird, verpflichten sich die Parteien, bei Streitigkeiten über die Gültigkeit, Auslegung oder Erfüllung dieser Vereinbarung zu versuchen, eine Lösung durch Mediation oder Schlichtung herbeizuführen.

Diese beginnt spätestens am 15. vollen Tag nach dem Antrag auf Mediation oder Schlichtung, der von einer der Parteien der anderen Partei mitgeteilt wurde. Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, darf die Dauer der Mediation oder Schlichtung 30 volle Tage nicht überschreiten. Nach Ablauf dieser Frist steht es den Parteien wieder frei, ihren Streitfall vor Gericht zu bringen.

Vorbehaltlich anderslautender zwingender Bestimmungen oder Bestimmungen der öffentlichen Ordnung, die diese Klausel ersetzen, sind im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien oder einer Zahlungsklage ausschließlich die Gerichte des belgischen Staates zuständig.

Das anwendbare Recht ist das belgische Recht in französischer Sprache.

Die Parteien akzeptieren im Rahmen ihrer Beziehungen elektronische Beweismittel.